Eine Vollmacht ist immer Vertrauenssache. Nicht nur deshalb sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen.
Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen sind also nur rechtsgültig, wenn sie vor einem Notar besiegelt werden.
Der Notar begleitet Sie auch hier, klärt im Sinne des Verbraucherschutzes auf, kennt bewährte Vertragsklauseln und passt sie neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen an.
Eheleute haben viele Rechte und Pflichten, das Gesetz begründet gegenseitige Beistandspflichten und bestimmt über die Vermögenszuordnung.
Ob Sie ein „Knöllchen“ kassiert haben oder in einen Unfall verwickelt waren – was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein.
Zunächst einmal prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Mahnungen korrekt gefasst wurden und ab wann der Schuldner “in Verzug” ist.