Grundschuld

Notarbüro

Grundschuld

Viele Käufer einer Immobilie benötigen einen Bankkredit in nicht unerheblicher Höhe. Sie schließen dazu einen Darlehensvertrag mit der Bank ab, in dem sie vereinbaren, wie hoch der Zinssatz ist und wie das Geld zurückgezahlt werden soll. Die Bank sichert sich aber ab für den Fall, dass der Käufer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann und will meist das gekaufte Grundstück als Sicherheit verwenden.

Viele Käufer eines Grundstücks sagen daher: „Mein Haus gehört für die nächsten 30 Jahre der Bank.“ Denn in der Tat wird zwar der Käufer Eigentümer, wenn er im Grundbuch steht. Die Bank kann aber auf das Grundstück zugreifen, wenn der Darlehensnehmer nicht pünktlich zahlt. Mit der Eintragung einer Grundschuld hat der Käufer das Grundstück der Bank sozusagen „verpfändet“. Die Bank kann das Grundstück durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung zu Geld machen. Früher wurde auch oft eine Hypothek eingetragen. Gegenüber der Hypothek hat die Grundschuld aber den Vorteil, dass sie beliebig oft als Sicherheit auch für andere Forderungen verwendet werden kann.

Neben der Grundschuld verlangen die meisten Banken in der Grundschuldbestellungsurkunde allerdings auch noch ein Schuldanerkenntnis und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Damit kann die Bank bei Zahlungsverzug sofort auf das restliche Vermögen des Käufers zurückgreifen, etwa das Konto oder den Lohn pfänden. Aber ohne diese Sicherheit bekommt der Käufer meist kein Geld.

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