Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. In Hessen werden hierzu besonders qualifizierte und erfahrene Juristen vom Staat ernannt. Er sorgt unabhängig und unparteilich für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes.
Sie benötigen einen Notar bei Beurkundungen wie z.B. einem Ehevertrag, einem Testament, einem Kauf- oder Übergabevertrag von Immobilien, der Bestellung einer Grundschuld, für eine Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht, der Gründung einer Gesellschaft etc. Darüber hinaus kann ich ihre Unterschrift oder ein wichtiges Dokument beglaubigen. Sie können einen Eid ablegen oder Wertpapiere/Kostbarkeiten verwahren lassen. Auch bei Versteigerungen oder Verlosungen ist ein Notar als unbestechliche Amtsperson anwesend. Nebenstehend finden Sie exemplarisch zu einigen Rechtsgeschäften weitere Informationen.
Als Notar berate ich Sie unparteilich über die rechtliche Tragweite eines beabsichtigten Rechtsgeschäfts und erörtere mit den Parteien konfliktträchtige Punkte. Sodann entwerfe ich einen Urkundstext nach den Vorstellungen der Beteiligten. Bei der eigentlichen Beurkundung lese ich die Urkunde vor und erläutere nochmals den protokollierten Sachverhalt. Nach der Unterzeichnung wird die Urkunde vollzogen, z.B. im Grundbuch eingetragen. Als Notar trage ich die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und des gesamten Verfahrens. Eine Urkunde dient als Beweis für eine getroffene Vereinbarung und hat Wirkungen wie eine gerichtliche Entscheidung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Auf den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. In der Regel kostet es weniger als Sie vermuten! Fragen Sie doch einfach mal nach.
Meine Aufgaben als Notar
Ehe & Partnerschaft
Eheleute haben viele Rechte und Pflichten, das Gesetz begründet gegenseitige Beistandspflichten und bestimmt über die Vermögenszuordnung.
Der Notar begleitet Sie auch hier, klärt im Sinne des Verbraucherschutzes auf, kennt bewährte Vertragsklauseln und passt sie neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen an.
Wenn Sie Vermögen, z.B. Ihr Haus, bereits zu Lebzeiten auf einen Familienangehörigen, etwa auf Ihr Kind übertragen wollen, kann das im Rahmen eines Übergabevertrags geschehen.
Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden jederzeit treffen, unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet! Plötzlich sind Sie auf andere angewiesen.