Vollstreckungsrecht

Anwaltsbüro

Vollstreckungsrecht

Mit der Zahlungsmoral in Deutschland steht es in vielen Fällen nicht zum besten. Um einen säumigen Schuldner zu zwingen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zunächst einmal prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Mahnungen korrekt gefasst wurden und ab wann der Schuldner “in Verzug” ist. Als erste Maßnahme versende ich sodann ein sogenanntes Inkassoschreiben, was oftmals bereits die erwünschte Wirkung zeigt. Wenn nicht, wird sodann das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt, wobei “Ihr” Schuldner noch weitere zwei Male die Gelegenheit erhält, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Manchmal erhebt er Widerspruch und so kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem Ihr Anspruch geprüft wird. Häufig wird dann aber endlich gezahlt – und wenn nicht, erhalten Sie auf diesem Weg einen sogenannten “Titel”, den Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen. Im deutschen Recht darf die “Vollstreckung” allerdings nur durch die Anwendung staatlicher Gewalt betrieben werden.

Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig (Verbot der Selbstjustiz). Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vollstreckung. Ich kenne die einzelnen Möglichkeiten und ergreife die in Ihrem Fall erfolgversprechendste Maßnahme.

In den meisten Fällen muss der Schuldner neben Ihrer Forderung auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Nur wenn “gar nichts zu holen” ist, trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, sofern Sie versichert sind. Deshalb sprechen wir auch gleich zu Beginn über ein eventuelles Kostenrisiko für Sie, damit Sie “schlechtem Geld nicht gutes hinterhertragen”..