Vorsorgevollmacht

Notarbüro

Vorsorgevollmacht

Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden jederzeit treffen, unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet! Plötzlich sind Sie auf andere angewiesen, aber selbst nächste Verwandte oder der Partner haben dann nicht automatisch das Recht, stellvertetend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Das Vormundschaftsgericht kann in diesen Fällen einen Betreuer einsetzen. Er führt die geschäftlichen Angelegenheiten weiter und entscheidet über ärztliche Behandlungen. Wollen Sie das?

Dabei ist es einfach, für einen eventuellen Schicksalsschlag mit einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung vorzusorgen und damit ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wer eine Vertrauensperson hat, kann den eventuell notwendig werdenden Betreuer selbst vorschlagen, ihm Vollmachten erteilen, um z.B. Banküberweisungen zu veranlassen oder einer Operation im Krankenhaus zuzustimmen. Grundsätzlich können diese Erklärungen in notarieller oder privatschriftlicher Form abgegeben werden.

Bei der privaten Errichtung überprüft niemand, wer die Erklärung unterschrieben hat und ob der Unterschreibende noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Das veranlasst Geschäftspartner, Behörden oder Ärzte oftmals dazu, solche Erklärungen nicht anzuerkennen. Außerdem muss sie alle zwei Jahre erneut unterschrieben werden, was häufig vergessen wird. Kommt eine solche Erklärung abhanden, muss sie neu errichtet werden. Dies ist nicht möglich, wenn der Erklärende in der Zwischenzeit geschäftsunfähig ist. Für Grundstücksgeschäfte bestehen außerdem besondere Anforderungen, die eine privatschriftliche Vollmacht nicht erfüllt.

Die Beurkundung einer solchen Erklärung beim Notar bietet demgegenüber juristisch einewandfreie Formulierungen und eine umfassende rechtliche Beratung, z.B. den Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht. Bei der Beurkundung prüft der Notar neben der Identität des Erklärenden auch dessen Geschäftsfähigkeit, sodass diese Form ein hohes Vertrauen genießen und keine Zweifel an der Echtheit aufkommen. Die Erklärung bleibt immer auffindbar, auch eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird angeboten.

Eine Vollmacht ist immer Vertrauenssache. Nicht nur deshalb sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen. Die Vollmacht muss sich im Notfall bewähren, für ein Nachbessern ist es dann zu spät.