Ehe & Partnerschaft

Notarbüro

Ehe & Partnerschaft

Auch wer einander liebt, lebt mit Paragraphen, denn der gefühlte siebte Himmel befindet sich trotzdem auf Erden… Gesetze regeln den gemeinsamen Alltag und auch den Fall einer Trennung. Oft mit einem gerechten Ergebnis, in anderen Fällen ist ein individueller Vertrag besser. Wer sich nicht informiert, kann böse Überraschungen erleben. Lassen Sie sich von mir beraten, ob die gesetzlichen Vorschriften zu ihren persönlichen Verhältnissen passen. Ich zeige Ihnen den Gestaltungsspielraum auf und formuliere bei Bedarf einen rechtssicheren Vertrag für Sie.

Wer ohne Trauschein oder Registrierung zusammenlebt, verzichtet auf rechtlliche Sicherheit, spätestens, wenn gemeinsame Anschaffungen anstehen oder ein Partner seinen Beruf aufgibt. Ohne Beratung kann kann auch die Unterschrfit unter einem Mietvertrag oder einer Bürgschaft unerwartet teuer werden. Grundsätzlich ist jeder für seinen Lebensunterhalt und seine Altersversorgung allein verantwortlich, auch, wenn einer gemeinsame Kinder großzieht oder langjährig im Geschäft des Partners mitarbeitet. Im Krankheits-, Trennungs- oder Todesfall steht der Partner ohne notarielle Regelung buchstäblich vor dem Nichts. Notare können aufgrund ihrer Erfahrung individuell für eine gerechte vertragliche Absicherung sorgen.

Eheleute haben viele Rechte und Pflichten, das Gesetz begründet gegenseitige Beistandspflichten und bestimmt über die Vermögenszuordnung. Früher vereinbarten viele Eheleute die Gütergemeinschaft, aber sie ist kompliziert und hat viele Nachteile. Heute leben Sie „automatisch“ in einer Zugewinngemeinschaft, d.h. der während der Ehe erzielte Zugewinn „gehört“ Ihnen beiden. Im Falle einer Trennung wird diese Entwicklung auseinandergerechnet. Das Vermögen wird den Schulden gegenübergestellt und wer mehr angespart hat, muss dem anderen einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des „Mehr“ zahlen. Aber, was viele nicht wissen: Auch in der Ehe behält jeder sein eigenes Vermögen und wenn Sie nach der Eheschließung etwas geschenkt bekommen oder erben, gehört es Ihnen allein. Und: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Das Gesetz kann aber auch ungerecht sein, z.B. wenn ein Partner zu Beginn der Ehe mehr Schulden als Vermögen hat. Hier muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden.

In einem Ehevertrag, der übrigens auch vor der Ehe möglich ist, könnte zum Beispiel die gesetzliche Zugewinngemeinschaft „modifiziert“ werden, d.h. bestimmte Vermögensgegenstände können vom Zugewinn ausgeschlossen werden, ohne auf die Vorteile des gesetzlichen Güterstandes zu verzichten. Eine Gütertrennung könnte ebenfalls vereinbart werden, der Zugewinnausgleich entfällt und es gibt keinerlei Beteiligung am Erfolg oder Misserfolg des Partners. Die Wahl des Güterstandes wirkt sich auch auf das Erbrecht und steuerliche Freibeträge aus, lassen Sie sich beraten!

Oft scheitert der Traum vom lebenslangen Glück – eine einvernehmliche und schnelle Trennung ist preiswerter als ein Scheidungskampf. Notare haben im Familienrecht besondere Erfahrung. Sie vermitteln unparteiisch und beraten über die konkrete Ausgestaltung der Trennungsvereinbarung. Hier kann das Sorgerecht und der Kindesunterhalt geregelt werden. Die Partner einigen sich über die Verteilung von Hausrat und sonstigem Vermögen, weisen die bisher gemeinsame Wohnung zu und legen etwaige Ausgleichszahlungen zum Zugewinnausgleich fest. Wenn erforderlich, werden weitere Folgen von Trennung und Scheidung erörtert und geregelt wie z.B der Ehegattenunterhalt oder der Versorgungsausgleich. Trotz der persönlichen Enttäuschungen ist ein gemeinsames Verhandlungsergebnis der Ausdruck gegenseitigen Respekts und gibt Ihnen ein besseres Gefühl als ein richterliches Scheidungsurteil.